Mediation
Mediation ist eine Methode zur Konfliktbeilegung,
in der ein neutraler Dritter auf freiwilliger Basis zwischen zwei oder mehren Parteien vermittelt und
sie darin unterstützt, gemeinsam interessensgerechte Lösungen zu erarbeiten.
Bei der Mediation geht es darum, dass auf Basis der Interessen der Beteiligten der Konflikt oder
die individuelle Entscheidungssituation so bearbeitet wird,
dass eine Win-Win-Situation erzielt wird.
Dabei bleibt die inhaltliche Verantwortung für die Konfliktlösung bei den Parteien,
während der Mediator ein situationsadäquates Verfahren entwirft,
schafft Er die Rahmenbedingungen für eine konstruktive Kommunikation,
strukturiert das Gespräch und dokumentiert dessen Ergebnisse.
In dieser umfassenden Unterstützung der Parteien in einem selbstbestimmten Prozess,
der Erarbeitung eines für alle Seiten befriedigendes Ergebnisses,
liegt die spezifische Herausforderung und der besondere Wert der Mediation.
Mittels eines systematischen Umgangs mit Konflikten in Unternehmen und Organisationen,
soll die Bedeutung des Zufalls in der Konfliktbearbeitung sinken,
stattdessen sollen Konfliktparteien bei ihrer bewussten Wahl eines interessengerechten
Konfliktbegleitungsverfahrens betreut werden und systematisch lernen Konflikte zu reduzieren.
so z.B. im Konfliktmanagement, in der Teamarbeit, Projektentwicklung, Unternehmensführung, Produktmanagment usw.
Mediation und Konfliktmanagement basieren in ihren wissenschaftlichen Grundlagen u.a.
auf Teilbereichen der , Politikwissenschaft, Ökonomie, Sprachwissenschaft, Psychologie, Etik u. Rechtswissenschaft,
daher wird sie als klassische "Schnittmengenwissenschaft" bezeichnet.
Verfahren, Schlichtungs u. Rechtsfragen
Was ist vorgefallen, wie sieht die Rechtslage aus, was ist die günstigste Re-aktion?
Gerichtliche sowie außergerichtliche Möglichkeiten erörtern?
Beweislast, Schuldfrage und Schuldfähigkeit Klären?
Kommt eine Außergerichtliche Belegung in betracht?
Wird mit einer Klage Gerechnet, wer ist Täter / Opfer / Zeuge ?
Sollte eine Zivil oder Strafrechtliche Klage in betracht gezogen werden?
Soll ein Verfahren eröffnet werden oder reicht eine Schlichtung?
Kommt eine Rechtskonforme bzw. überparteiliche Beilegung in Betracht?
Wie vermeide ich unabsehbare Kosten?
Verfahrens, Schlichtungs u. Beilegungs Ziele
Täter / Opfer Ausgleich.
Entschädigungen geltend machen.
Parteiübergreifende Konflikte einvernehmlich lösen.
Ausgerichtliche Lösungen erörtern und Streitthemen belegen.
Versöhnliche Einigung erarbeiten und schriftlich festhalten.
Bestmögliches Parteiübergreifendes Ergebnis aushandeln.
Kostennutzungsplan erschließen.
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